Beitragsordnung
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung und diverse andere Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Sie entrichten
- eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € inkl. MwSt.
- einen sozial nach dem Einkommen gestaffelten Jahresbeitrag. Die Beiträge bewegen sich zwischen 49,00 € und 265,00 € inkl. MwSt.
Die Mitgliedschaft kann jährlich gekündigt werden.
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.
Dies sind u.a.:
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.
- Bruttoarbeitslohn/-löhne,
- sonstige Einnahmen wie z.B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
- Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
- Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
- Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
| Bemessungsgrundlage in Euro | Mitgliedsbeitrag in Euro incl. 19 % MwSt |
| bis 10.000 | 49,00 € |
| von 10.001 bis 15.000 | 69,00 € |
| von 15.001 bis 23.000 | 82,00 € |
| von 23.001 bis 30.000 | 99,00 € |
| von 30.001 bis 40.000 | 115,00 € |
| von 40.001 bis 48.000 | 135,00 € |
| von 48.001 bis 55.000 | 160,00 € |
| von 55.001 bis 60.000 | 180,00 € |
| von 60.001 bis 70.000 | 198,00 € |
| von 70.001 bis 80.000 | 220,00 € |
| von 80.001 bis 100.000 | 245,00 € |
| über 100.000 | 265,00 € |
Beitragsfälligkeit:
Folgebeiträge sind mit Ablauf des 01.01. für das Kalenderjahr zur Zahlung fällig.
Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwerststeuer von derzeit 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.
Folgebeiträge sind mit Ablauf des 01.01. für das Kalenderjahr zur Zahlung fällig.
Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwerststeuer von derzeit 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.



